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Dr. Jan-Dirk Rausch - Zwangseingemeindung von Durlach zum 1.4.1938
Dr. Jan-Dirk Rausch - Zwangseingemeindung von Durlach zum 1.4.1938 |
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Beschreibung: |
Der Durlacher Jurist Dr. Jan-Dirk Rausch erteilte uns die Veröffentlichungsrechte an seinem vielbeachteten Vortrag in 2008 in der Durlacher Karlsburg.
Siehe auch: http://www.durlach.org/details.php?image_id=12827
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Ein Unrechtsakt mit Langzeitfolgen
Die Zwangseingemeindung Durlachs zum 1. April 1938
von Jan-Dirk Rausch
Am 1. April kann man leicht Ziel eines Aprilscherzes werden - einer unwahren Behauptung oder erfundenen Geschichte. Hinterher ist man dann erleichtert, dass die Sache doch nicht wahr ist. Am 1. April 1938 wären auch die Durlacher froh gewesen, sie wären Opfer eines Aprilscherzes geworden, denn zu diesem Tag, so hatte der damalige Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter Robert Wagner verfügt und im Badischen Ministerialblatt verkündet, wurde die Markgrafenstadt Durlach, ehemalige Residenz der badischen Markgrafen und des Karlsruher Stadtgründers Karl Wilhelm, mit damals rund 19.000 Einwohnern nach Karlsruhe eingemeindet. Bis zuletzt hatten sich die Durlacher Bürger und Ratsherren vergeblich dagegen gewehrt.
Erste Überlegungen zu einer Eingemeindung hatte es schon 1931 gegeben, als Durlach sich in einer kommunalpolitischen Krise befand - der Haushalt hatte 1931 mit einem Minus von 117.000 Mark abgeschlossen. Trotz verschiedener Anläufe konnte man in der Stadtverordnetenversammlung keinen Nachfolger für den ausscheidenden Oberbürgermeister Zoeller finden. Der Evangelische Volksdienst, eine in der Stadtverordnetenversammlung vertretene konservative Gruppierung, stellte daraufhin den förmlichen Antrag zur Aufnahme von Eingemeindungsverhandlungen, die dann auch begonnen wurden. Doch die Stadt Karlsruhe zeigte sich nicht sehr stark interessiert. Zudem erhob sich, als der Antrag des Evangelischen Volksdienstes publik wurde, ein Sturm der Entrüstung in Durlach, der durch zahlreiche Leserbriefe in der Durlacher Tagespresse dokumentiert ist und mit der Parole "Durlach den Durlachern!" seine prägnante Zuspitzung fand. Fortan unterließ die Durlacher Kommunalpolitik jegliche Initiative zu einer Eingemeindung, auch nach 1933, als die demokratisch gewählten Stadtverordneten längst aus dem Durlacher Rathaus vertrieben waren und nur noch 12 "Ratsherren" amtierten, die vom NSDAP-Kreisleiter auf den "Führer" vereidigt worden waren.
Robert Wagner und die Initiative zur Zwangseingemeindung
Eine entscheidende Rolle bei der Eingemeindung spielte der damalige Reichsstatthalter Robert Wagner, der zu Durlach eine besondere Beziehung aufwies. Der 1895 bei Eberbach als Robert Heinrich Backfisch Geborene hatte sein Lehramtsstudium in Heidelberg abgebrochen und sich zum Militär gemeldet. An der Münchener Infanterieschule lernte er Adolf Hitler kennen, zu dessen Vertrautem er wurde. 1923 wegen der Teilnahme am Münchener Hitlerputsch zu einem Jahr und drei Monaten Festungshaft verurteilt, musste er nur rund zwei Monate ins Gefängnis und ließ sich ab Mitte der 20er Jahre als "Schriftsteller" in Durlach nieder, wo er die Liste der von ihm gegründeten Durlacher NSDAP bei der Kommunalwahl 1926 anführte. Er war zwar in Durlach nicht sonderlich kommunalpolitisch aktiv, aber es gibt Hinweise darauf, dass der Eingemeindungsantrag des Evangelischen Volksdienstes von 1931 in Wirklichkeit der NSDAP zuzuordnen war, die aber aus taktischen Gründen nicht nach außen in Erscheinung treten wollte.
Wagner machte rasch Parteikarriere und wurde 1932 in die Reichsleitung der NSDAP berufen. Von März 1933 an war er "Reichsstatthalter", konnte also die Landesregierung ernennen, Gesetze verkünden, Staatsbeamte und Richter entlassen und das Gnadenrecht ausüben. Gleichzeitig war er einer von elf NSDAP-Gauleitern im Reich.
1934 ließ Wagner den langjährigen Fraktionsvorsitzenden der SPD im badischen Landtag, Ludwig Marum, im Konzentrationslager Kislau ermorden. Er war zudem für die Deportation zahlreicher Juden aus Baden und dem Elsass verantwortlich. Als Chef der elsässischen Zivilverwaltung führte er persönlich die Aufsicht über das Konzentrationslager Schirmeck und richtete in Straßburg ein Sondergericht ein, das in außergewöhnlich vielen Fällen die Todesstrafe verhängte. Wegen seiner Verbrechen, die hier nur exemplarisch wiedergegeben werden können, wurde er am 3. Mai 1946 von einem Straßburger Militärgericht zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde am 14. August desselben Jahres vollstreckt.
Die Initiative zur Eingemeindung ging 1937 - in Absprache mit Robert Wagner - vom damaligen Karlsruher Oberbürgermeister Friedrich Jäger aus. Laut Protokoll vom 15. Juli 1937 teilte der Karlsruher OB den Karlsruher Ratsherren mit, mit Robert Wagner darüber gesprochen zu haben, dass die "Stadt mit dem auf eigener Gemarkung zur Verfügung stehenden Siedlungsgelände am Ende sei. Die Militärverwaltung brauche sehr viel Gelände ... Als Abhilfe könne nur eine Eingemeindung in Frage kommen." Jäger schlug Wagner daraufhin die Eingemeindung von Durlach, Hagsfeld, Ettlingen und Neureut vor. Das Protokoll berichtet weiter: "Soweit habe der Reichsstatthalter allerdings nicht mitgehen können, aber für Durlach und Hagsfeld habe er zugestimmt. Neureut und Ettlingen kämen vielleicht später noch in Betracht." Damit waren die Würfel für die Eingemeindung Durlachs gefallen, und Oberbürgermeister Jäger bereitete einen förmlichen Eingemeindungsantrag vor.
Die Eingemeindung als Unrechtsakt
Während in der Weimarer Republik eine Eingemeindung nur auf dem Vertragswege hätte zustande kommen können, war es nach 1933 formal kein Problem mehr, das Ende der Selbständigkeit Durlachs mit einem Federstrich zu verfügen. "Rechtsgrundlage" der Zwangseingemeindung war letztlich Paragraf 15 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935. "Der Reichsstatthalter" hieß es darin - also Robert Wagner - "spricht nach Anhörung der Gemeinde die Änderung des Gemeindegebiets aus".
Die Deutsche Gemeindeordnung hatte die in Baden seit dem 19. Jahrhundert bestehende kommunale Selbstverwaltung völlig beseitigt, und mit ihr sämtliche demokratischen Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten. Sie konnte sich auf das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 "stützen", wonach Reichsgesetze von der Regierung - anstatt vom Reichstag - beschlossen werden konnten und von der Reichsverfassung abweichen durften. Dies war das endgültige Ende jeglicher Rechtsstaatlichkeit, weil das Primat der Verfassung ebenso außer Kraft gesetzt worden war wie das Prinzip der Gewaltenteilung. Partei und Staat wurden gleichgesetzt.
Doch die Unrechtsinstrumente in Form des Ermächtigungsgesetzes und der Gemeindeordnung waren den Verantwortlichen der damaligen Zeit offenbar nicht genug. Sie erleichterten sich die Eingemeindung Durlachs, indem die Partei den erst 1936 für zwölf Jahre ins Amt berufenen Durlacher Bürgermeister Heinrich Sauerhöfer zur Kreisleitung nach Kehl abberief. Damit war das Durlacher Rathaus ohne Führung. Bei seiner Verabschiedung im Oktober 1937 machte Sauerhöfer das Thema der Eingemeindung, das bisher von offizieller Seite geheim gehalten wurde, öffentlich. Im "Führer" vom 2. Oktober 1937 wird er damit zitiert, dass bei seiner Ernennung zum Kreisleiter von Kehl die Eingemeindungsfrage "eine Rolle gespielt" habe. "Diese sei vom rein lokalen gemeindepolitischen Standpunkt aus nicht notwendig, zumal wenn man berücksichtige, dass mit der in den letzten Jahren eingetretenen allgemeinen Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch die Wirtschafts- und Finanzlage Durlachs eine bedeutende Besserung erfahren habe." Man habe im Kommunalhaushalt eine Rücklage von 250.000 Mark vorsehen können.
In Durlach wehrte man sich, so gut man konnte. War es schon bemerkenswert, dass der scheidende Bürgermeister in einem Parteiorgan der Linie der Partei - wenn auch zurückhaltend - widersprach, so wurden auch die Durlacher Ratsherren initiativ und suchten die Eingemeindung zu verhindern, doch Robert Wagners Entscheidung stand fest.
In der für die damalige Zeit typischen Großmannssucht sprach er davon, es sei "nicht gleichgültig, ob die Stadt (Karlsruhe) 150.000 oder 160.000 oder aber 180.000 oder 190.000 Einwohner" habe. Dieselbe Grundhaltung repräsentierte auch der Karlsruher Oberbürgermeister Friedrich Jäger. Im förmlichen Eingemeindungsantrag versprach er sich eine "Ausdehnungsmöglichkeit zum Osten hin" - mehr "Lebensraum" also für die Karlsruher. Die "Vorteile für Durlach" waren in dem mehrseitigen Antrag auf fünf Zeilen zusammengefasst und stellten die "Inangriffnahme außerordentlicher Unternehmungen auf Gemarkung Durlach" in Aussicht, die aber nicht konkretisiert wurden.
Die Durlacher Ratsherren konnten immerhin einen kleinen Teilerfolg verbuchen. Mit Verfügung vom 23. Februar 1938 ordnete das Reichsministerium des Innern gegenüber dem Reichsstatthalter Robert Wagner an, "dass in Durlach eine ausreichend ausgebaute Verwaltungsstelle verbleibt, die der Bevölkerung die Erledigung ihrer Geschäfte in einfacher und schneller Weise ermöglicht. Auch darüber hinaus wird der Oberbürgermeister den besonderen Bedürfnissen des Stadtteils Durlach nach jeder Richtung Rechnung zu tragen haben ...".
Am 11. März 1938 wurden die Eingliederungen der Stadt Durlach und der Gemeinde Hagsfeld in die Stadt Karlsruhe im Ministerialblatt für die Badische Innere Verwaltung bekannt gemacht. Die am 1. April 1938 im Karlsruher Rathaus von Oberbürgermeister Jäger und dem Durlacher Beigeordneten Werner Bull unterzeichnete "von nationalsozialistischem Geiste getragene Vereinbarung" war damit kein Eingemeindungsvertrag im heutigen Verständnis, da ihr keine freie Willensübereinstimmung zugrunde lag, sondern eine reine Vollzugsvereinbarung, die Durlach immerhin eine selbständige Verwaltungsstelle und mehrere kommunale Ämter garantierte. Auch bestimmte öffentliche Einrichtungen erhielten eine Bestandsgarantie, wie das Durlacher Freibad, die Freiwillige Feuerwehr, die Bibliothek und das Pfinzgaumuseum. Die Stadt Karlsruhe versprach auch, den von ihr geplanten Krankenhausneubau in Durlach zu errichten. Zu einem derartigen kommunalen Projekt kam es aber bis heute nicht.
Die ersten Langzeitfolgen und die Verwaltungsstrukturen der Nachkriegszeit
Mit der Eingemeindung war die einseitige Anbindung von Durlach an Karlsruhe nicht beendet. Auf Verfügung der Badischen Staatskanzlei wurde am 16. Mai 1938 "in Abweichung von § 5 Abs. 1 der Satzung" der Karlsruher Oberbürgermeister Friedrich Jäger zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Bezirkssparkasse Durlach berufen - ein offener Normverstoß und damit ein erneuter Unrechtsakt. Zum 1. April 1939 wurde, wie es nach dem Wechsel an der Spitze des Verwaltungsrates zu erwarten war, die Bezirkssparkasse Durlach mit der städtischen Sparkasse Karlsruhe vereinigt, gegen die massiven Proteste des Badischen Sparkassen- und Giroverbandes.
Auch die schon 1913 gegründete gemeinnützige Durlacher Baugenossenschaft existierte bald nicht mehr. Sie wurde während des Krieges mit dem Karlsruher Mieter- und Bauverein verschmolzen und aus dem Genossenschaftsregister gelöscht. Dies erklärt, dass der Karlsruher Mieter- und Bauverein bis heute in Durlach 428 Wohnungen und zwölf Einfamilienhäuser besitzt (Stand 2006).
Unmittelbar nach Kriegsende, in der Anfangszeit der französischen Besatzung, wurde "la ville de Durlach" wie eine selbständige Stadt behandelt und der Kontakt zu Karlsruhe abgeschnitten. Doch die kommissarisch eingesetzte Karlsruher Zivilverwaltung setzte alles daran, um Durlach bei Karlsruhe zu behalten. Schon am 9. April 1945 teilte sie die Gesamtstadt in 16 Verwaltungsbezirke ein - Durlach war, zusammen mit Aue, einer davon. Die Begehrlichkeiten waren verständlich. Das zu 25 Prozent zerstörte Karlsruhe war auf der Suche nach Wohnraum, den es in der wenig beschädigten Markgrafenstadt fand, wo noch 1948 rund 3.000 ausgebombte Karlsruher wohnten.
Doch in Durlach wollte man sich mit der Eingliederung nicht zufrieden geben. Vorreiter der Ausgemeindungsforderung war vor allem die im September 1945 gegründete Durlacher CDU. Eine Unterschriftenaktion im Jahre 1946, die die Forderung enthielt, Durlach "durch Gesetz wieder zur selbständigen Gemeinde zu erklären", fand schnell die Zustimmung bei 6.000 Unterzeichnenden.
Als erstes Entgegenkommen gestattete die Karlsruher Stadtverwaltung 1947 im Einvernehmen mit einem Durlacher interfraktionellen Ausschuss die Errichtung einer selbständigen Verwaltungsstelle im Durlacher Rathaus. Der Aufbau der Verwaltungsstelle sollte so ausgestaltet sein, dass den Bürgern für ihre Behördengänge der Weg nach Karlsruhe erspart werden sollte. So entstand das "Stadtamt Durlach", wie es bis heute heißt. Erster Durlacher Stadtamtsleiter war der ehemalige Bürgermeister Jean Ritzert (SPD). Ihm wurde mit dem Verwaltungsausschuss ein beratendes Gremium zur Seite gestellt, dessen Vorsitz der Karlsruher Oberbürgermeister innehatte. Als am 27. Februar 1947 der Karlsruher Gemeinderat diese Verwaltungsstrukturen beschloss, triumphierte der Karlsruher OB Friedrich Töpper, damit sei "die freiwillige Eingemeindung Durlachs vollzogen". Diese Behauptung wirkt bis zum heutigen Tage anmaßend, denn zu keinem Zeitpunkt der Geschichte hatte Durlach sich freiwillig in die Abhängigkeit von der Stadt Karlsruhe begeben. Auch 1947 existierte keine gewählte Durlacher Gemeindevertretung, die die Eingemeindung nachträglich hätte legitimieren können.
Der letzte Ausgemeindungsversuch 1950
Der Kampf um die Rückkehr zur Selbständigkeit ging daher weiter, wenn auch der beratende Durlacher Verwaltungsausschuss dieses Ziel nicht einmütig betrieb. Im Mai 1949 stellte eine weitgehend aus CDU-Kommunalpolitikern bestehende unabhängige Gruppe beim württemberg-badischen Landtag den offiziellen Antrag, Durlach per Gesetz seinen alten Status zurückzugeben. Dies war nach Artikel 98 der damaligen Landesverfassung möglich. Am 28. März 1950 tagte der Verwaltungsausschuss des württemberg-badischen Landtages im Durlacher Rathaus. Mit am Tisch saßen nicht nur die Ausgemeindungsinitiatoren und der Durlacher Verwaltungsausschuss, sondern auch der Karlsruher OB Friedrich Töpper und die Direktoren der Durlacher Fabriken Gritzner, Ritter AG und der Badischen Maschinenfabrik, die von der Stadt Karlsruhe eingeladen wurden, weil sie als vehemente Gegner der Ausgemeindung galten. Der Ausschuss des Landtages empfahl weitere Verhandlungen. Ein letztes Gespräch am 12. Mai 1950 beim Karlsruher Oberbürgermeister begann mit dessen Ansinnen, den Ausgemeindungsantrag zurückzunehmen, und endete mit dem Protokollvermerk: "Der Vorsitzende schließt die Besprechung nach sechsminütiger Dauer".
Schließlich befasste sich das Plenum des Landtages am 13. Juli 1950 mit dem Antrag auf Ausgemeindung und lehnte ihn ab - ohne Debatte und nach vorherigem Hinweis des Landtagspräsidenten, man habe ihm versichert, dass die Beratung "nicht länger als fünf Minuten dauern werde".
Somit wurde mit der Ausgemeindung nicht viel weniger undemokratisch umgegangen als zwölf Jahre zuvor mit der Zwangseingemeindung. Wiederum waren die Durlacher Bürger von niemandem gefragt worden. Eine "demokratische Abstimmung der Durlacher Bevölkerung", wie sie in der Durlacher Presse gefordert worden war, hatte nicht stattgefunden.
Demokratiedefizit bis 1989
"An der Stadtverwaltung wird es liegen, Durlach jenes Maß an kommunaler Selbstverwaltung zu geben, das die dortige Bevölkerung vielleicht nicht zu Unrecht erwartet ..." hieß es in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 14. Juli 1950. Aber dazu kam es nicht. In der Situation des Fremdbestimmtseins und der völligen kommunalpolitischen Abhängigkeit von Karlsruhe verharrte Durlach jahrzehntelang.
1957 wurde durch Satzung der Stadt Karlsruhe für Durlach der "Bezirksbeirat" eingerichtet. Dabei handelte es sich um ein in der Gemeindeordnung des 1952 gegründeten Landes Baden-Württemberg vorgesehenes beratendes Gremium, das in allen wichtigen Angelegenheiten Durlachs ein Anhörungsrecht hatte. Das später in Durlach abgeschaffte kommunalrechtliche Instrument brachte Durlach keine Durchsetzungsmöglichkeiten und war zur eigenständigen Gestaltung von Kommunalpolitik schlichtweg ungeeignet: Die Sitzungen waren nicht öffentlich, die Mitglieder des Bezirksbeirates wurden von den Parteien und nicht von der Bevölkerung bestimmt, und häufig kam es zu Diskussionen, ob eine Angelegenheit so "wichtig" sei, dass man sie im Bezirksbeirat erörtern müsse. Ein Beschluss- oder Vetorecht gab es nicht.
Erst mit den Eingemeindungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform der 1970er Jahre kam, begünstigt durch die in der Bundesrepublik Deutschland ab 1969 unter Bundeskanzler Willy Brandt ausgelöste allgemeine Demokratisierungsdebatte, wieder Bewegung in die Diskussion um den Status von Durlach. Als erste Partei forderte die SPD 1975 in ihrem Kommunalwahlprogramm für Durlach einen Ortschaftsrat. 13 Jahre später, am 28. Juni 1988, fasste der Karlsruher Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss. Am 22. Oktober 1989 durften 22.442 wahlberechtigte Durlacher den ersten Ortschaftsrat wählen - nach über 50 Jahren gab es wieder eine demokratisch gewählte, aus 22 Räten bestehende Vertretung der Durlacher Bürgerinnen und Bürger.
Mit der Installation des Ortschaftsrates hat Durlach zwar seine Selbständigkeit bei weitem nicht zurückgewonnen, aber immerhin eine gewählte Interessenvertretung, die - wie etwa in Fragen des Verkehrs oder des Ortsbildes - beschränkte kommunalpolitische Entscheidungsrechte hat und über Haushaltsmittel verfügt. Dem Ortschaftsrat obliegt es nun, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Karlsruher Gemeinderat, die Interessen Durlachs zu wahren und zu konstruktiven Ergebnissen zu führen - ein stetiger Prozess, der von vielen Durlacher Bürgerinnen und Bürgern vor dem Hintergrund der ihnen nicht wohlgesonnenen historischen Ereignisse besonders kritisch begleitet wird.
Die Veröffentlichung dieses Vortrags hier auf durlach.org wurde von Dr. Jan-Dirk Rausch genehmigt.
Weitere Indos: http://www.karlsruhe.de/kultur/stadtgeschichte/blick_geschichte/blick78/zwangseingemeindung.de
Dr. Jan-Dirk Rausch, Rechtsanwalt.
Er lehrt Öffentliches Recht in Heidelberg und Freiburg |
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Datum: |
12.02.2009 12:15 |
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Samuel Degen |
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