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Durlacher Altstadtfest 2016 078
Durlacher Altstadtfest 2016 078 (Samuel Degen)
Altstadtfest 2016
Kommentare: 0


Samuel Degen

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2009 - Protest des Historischen Vereins Durlach


2009 - Protest des Historischen Vereins Durlach

            

2009 - Protest des Historischen Vereins Durlach
Beschreibung: Freundeskreis Pfinzgaumuseum – Historischer Verein Durlach eV.

5. August 2009

PRESSEMITTEILUNG

Die Durlach-fernen Karlsruher Ämter wollen Pläne genehmigen, die Durlachs Altstadt weiter zerstören

Schon einmal haben die Karlsruher Ämter beim Alten Friedhof den Abriß der Zwingermauer zugelassen. Als Durlacher Protest kam, gestand man ein, dass dies ein Fehler gewesen sei. Auf den durchaus möglichen Wiederaufbau verzichteten die Ämter mit dem Argument „Was weg ist, kann man nicht wieder erbauen!“. Das im Krieg total zerstörte Karlsruher Schloß und die Dresdener Frauenkirche z.B. gäbe es nach dieser Argumentation nicht mehr.
Stattdessen hat man dem Bauherrn eine geringe Geldstrafe auferlegt. Dieser machte aus dem Objekt zwei Häuser, die er kurze Zeit später verkaufte.

Westlich des Weiherhof-Hallenbades direkt neben dem Fußgängerweg sollen nun 4 Häuser gebaut werden (ehemalige Kohlehandlung, Getränke-Baumgartner). Da zu diesen Häusern nur Fußgängerwege führen und sie keine PKW-Zufahrt haben, ist damit zu rechnen ist, dass Möbelwagen und PKWs mit Flaschenkästen dann auf den Fußgängerwegen fahren werden. Zusätzlich wird es ein Problem geben, wenn im Weiherhof Jugendliche weiterhin ihre Aktivitäten entfalten und die Orgelfabrik als Störfaktor von den neuen Anwohnern gesehen wird. Sie werden Rechtsanwälte und Gerichte bemühen.

Besonders das vierte Haus, das direkt auf der Zwinger- und Stadtmauer stehen soll, wird das Altstadtbild zerstören. In mittelbarer Nähe ist noch ein Stück der originalen Stadtmauer mit Laufgraben und Zwingermauer vorhanden. Bis zum Basler Tor ist die Zwingermauer- und Stadtmauerlinie bei der momentanen Bebauung eingehalten und erkennbar, was bei dem Neubau nicht mehr der Fall wäre.
Dem Ausschuß für Planung, Bauwesen und Umwelt im Ortschaftsrat wurde ein Modell vorgestellt, das die Einpassung dieser vier Häuser in die Altstadt zeigen soll. Bewußt oder aus Unkenntnis wurden in diesem Modell an die Stelle der noch vorhandenen Stadtmauer zwei Bäume gesetzt, was ein falsches Bild vorgaukelt.
Verschiedene Karlsruher Ämter sollen das Vorhaben bereits befürwortet haben. Der Historische Verein Durlach wendet sich gegen die weitere Zerstörung der Altstadt und möchte die Zuständigen aus Karlsruhe aufrütteln, ihre Entscheidungen zu überdenken.

Gez: Vorstand des Freundeskreises Pfinzgaumuseum – Historischer Verein Durlach
Günther Malisius, 1. Vorsitzender
Schlüsselwörter:  
Datum: 03.09.2009 12:41
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Hinzugefügt von: Samuel Degen

Kommentar:
Samuel Degen
Administrator

Registriert seit: 30.07.2007
Kommentare: 312
Unglaublich !!!

Nach dem Abriss des hochwertigen Sandsteinbaus des alten Gefängnisses in 1990 im Weiherhof folgte an dessen Stelle die Oberhäßlichkeit des sogenannten "Weiherhofcenters". Siehe auch hier:
http://www.durlach.org/categories.php?cat_id=90

Und absolut nichts daraus gelernt (damals waren sogar Teile des Durlacher Ortschaftsrates daran beteiligt), gerade weiter so mit der Zerstörung des historischen Kernes.

Danke Herr Malisius für die deutlichen Worte.
08.08.2009 14:58 Offline Samuel Degen info at durlach.org http://www.samueldegen.de
Samuel Degen
Administrator

Registriert seit: 30.07.2007
Kommentare: 312
CDU Durlach wird aktiv

Pressemitteilung der CDU-Durlach

„Wenn Durlach seinen Charme verliert, verliert auch Karlsruhe“, so die Stellungsnahme der CDU-Ortschaftsratsfraktion auf die Planung zweier Bauvorhaben in der Durlacher Altstadt. Immer wieder müssen die Ortschaftsräte, die zu Bauanträgen in der Markgrafenstadt gehört werden, kurzfristig und individuell reagieren, um das Stadtbild zu retten.

Schuld daran sei, so Ortschaftsrätin Petra Stutz (CDU) vor allem §34 des Bundesbaugesetzes. Dieser Paragraph besagt, dass sich eine Neuplanung an der Bebauung in der unmittelbaren Umgebung orientieren muß und kommt vor allem dort zum Einsatz, wo kein gültiger Bebauungsplan existiert. „Damit erhalten bauliche Ausrutscher eine ganz besondere Bedeutung“, so Stutz. Jüngstes Beispiel ist der beabsichtige Abriss des „Schweizerhauses“ in der Karl-Weysser-Straße 11. Hier wird als nachbarliches Exempel das Anwesen Nr. 13 herangezogen. Gerade dieses Haus sieht die Rätin jedoch als „Bausünde“ der Vergangenheit, während die ursprüngliche Baulinie vom ebenfalls im Schweizer-Stil gebauten Haus Nr. 9 über die beiden Grundstücke bis zum Anbau des Jugendstilhauses an der Badener Straße führt.

Ein weiteres jüngstes Beispiel ist die geplante Bebauung der Amthausstraße 21a im Weiherhof. Auch hier wird wieder Bezug genommen auf den „Gummiparagraphen“ im Baugesetz. Während vom Basler-Tor aus die Überbauung Rücksicht auf die Zwinger und dahinterliegende Stadtmauer nimmt, fällt das Neubauvorhaben aus der Reihe. Auch die Bebauung in zweiter Reihe mit Reihenhäusern in der östlichen Amthausstraße beruft sich auf dieses Gesetz. „Damit wird der Platz vollkommen zerstört und eine weitere Bebauung in nördlicher Richtung hinter der Orgelfabrik legalisiert“, so die CDU-Fraktion im Ortschaftsrat weiter. Sie fordert die Verwaltung auf, für Durlach grundlegende Voraussetzungen zu schaffen, um nicht jedes Mal im Einzelfall vor der gleichen Problematik zu stehen. Dabei sei dem städtischen Denkmalamt kein Vorwurf zu machen, denn die gesetzlichen Vorgaben berufen sich weitestgehend auch die sogenannte „wirtschaftliche Zumutbarkeit“.

„Denkmalschutz und wirtschaftliche Interessen lassen sich nun mal nicht immer zur beiderseitigen Zufriedenheit vereinbaren. Aber auch den Gebäudeinhabern historischer Bauten ist eine Verantwortung für den Erhalt der Substanz nicht abzunehmen“, stellt der Fraktionsvorsitzende Michael Griener fest. „In Durlach wurde gerade in den 60er Jahren sehr viel zerstört. Der zweite Schlossflügel, die Ruine des Marstalls und die Marstallgebäude fielen wirtschaftlichen Interessen zum Opfer. Dem muss mit entsprechenden Regeln nun endlich entgegengewirkt werden“. Die CDU im Durlacher Ortschaftsrat fordert deshalb schon seit Jahren, einen Bebauungsplan für die sensible Altstadt von Durlach zu erstellen. Dieser sollte nach Ansicht der Räte noch genügend Spielraum lassen für individuelles Bauen, Renovieren und Sanieren, aber auch ein ganz besonderes Augenmerk auf den Erhalt der gewachsenen, historischen Strukturen legen.

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§ 34BBaug Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
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03.09.2009 13:16 Offline Samuel Degen info at durlach.org http://www.samueldegen.de



 

 

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