Wichtig zu wissen ist dabei, daß das Unternehmen nach Maßstäben des Finanzamts als Großbetrieb gilt und dort eine lückenlose Betriebsprüfung für jedes Geschäftsjahr (in Dreijahreszeiträumen) stattfindet.
D. h. dem Fiskus bleiben auf diese Weise keinerlei inländische Geschäftsaktivitäten verborgen.